Die wichtigsten Förderungen auf einen Blick!
Wer sich heute für eine Aus- oder Weiterbildung entscheidet, hat gute Chancen auf einen Zuschuss. So fördert der Bund beispielsweise über die Bildungsprämie oder das Meister-Bafög das Lernengagement seiner Bürger. Die nachfolgende Auflistung zeigt, wer welche Förderung bekommen kann und was er dafür tun muss.
Achtung: Welche Förderung für deine gewählte Ausbildung konkret möglich ist, kannst du am jeweiligen Standort-Sekretariat erfragen. Die Fördermöglichkeiten variieren je nach Bundesland und Ausbildungszweig. Frag uns, wir helfen dir gerne weiter.
BAföG (Ausbildungsförderungsgesetz)
Eine gute Ausbildung ist heute wichtiger als je zuvor. Das gilt für den Einzelnen wie für unsere Gesellschaft insgesamt. Wissen und die Anwendung von Wissen sind das größte Potenzial, das wir in Deutschland haben. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist ein Garant dafür, dass Jugendliche und junge Erwachsene eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können - auch unabhängig davon, ob die finanzielle Situation ihrer Familie diese Ausbildung zulässt oder nicht.
Unsere Schule ist eine nach BAföG anerkannte Ausbildungsstätte.
Infos unter: www.das-neue-bafoeg.de
Bildungskredit - Förderung der Bundesregierung
Finanzielle Förderung von Ausbildung und Studium
Ausbildung, Studium und Praktika sind nicht nur zeitaufwendig, sie kosten auch Geld. Was tun, wenn das Geld nicht reicht? Wenn die Kosten den finanziellen Rahmen zu sprengen drohen und den Abschluss der Ausbildung oder des Studiums gefährden.
Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung bietet Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen einfachen, zinsgünstigen und den individuellen Bedürfnissen flexibel anpassbaren Kredit unabhängig von Vermögen und Einkommen zu erhalten.
Infos unter: www.bildungskredit.de
Aufstiegsstipendium:
Das Aufstiegsstipendium unterstützt Berufserfahrene bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums.
Das Stipendium ist ein Programm der Begabtenförderung und unterstützt Menschen, die in Ausbildung und Beruf ihr besonderes Talent und Engagement bewiesen haben. Die SBB - Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung führt im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten durch und begleitet sie während ihres Studiums.
Das Programm ist Teil der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung „Aufstieg durch Bildung“. Mit dieser Initiative öffnet die Bundesregierung den Weg zu mehr Bildung und Qualifizierung in Deutschland - von der frühkindlichen Bildung bis zur Weiterbildung im Beruf.
Informationen zu allen Programmen der Qualifizierungsinitiative finden Sie unter www.aufstieg-durch-bildung.info.
Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Weiterbildungen, zum Beispiel zur Technikerin, zum Handwerksmeister oder zur Fachwirtin, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.
Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Die SBB koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des BMBF die bundesweite Durchführung. Wer eine bundesgesetzlich geregelte Ausbildung im Gesundheitswesen absolviert hat, kann sich bei der SBB direkt bewerben. Absolventinnen und Absolventen einer dualen Ausbildung bewerben sich bei der Stelle, bei der ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen war.
Wenn Sie sich bewerben möchten, lesen Sie bitte zuerst sorgfältig die Informationen auf www.sbb-stipendien.de
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - sog. "Meister-BAföG" - unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung.
Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung können unter bestimmten Voraussetzungen vom Staat gefördert werden. Mit dem "Meister-BAföG" sollen noch mehr Menschen für eine berufliche Aufstiegsfortbildung gewonnen werden, um durch eine kontinuierliche Höherqualifizierung über alle Altersgruppen hinweg dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu sichern.
Infos unter: www.meister-bafoeg.info
Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr
Der Berufsförderungsdienst (BFD) ist zuständig für die schulische und berufliche Bildung der Soldatinnen und Soldaten. Seine Aufgabe ist es, die ausscheidenden Soldaten auf Zeit (SaZ) erfolgreich in einen Zivilberuf einzugliedern und ihnen die Chance zu einem beruflichen und sozialen Aufstieg mit auf den Weg geben.
Infos unter: www.bfd.bundeswehr.de
Bildungsprämie – Bundesministerium für Bildung und Forschung
Du willst beruflich weiterkommen und möchtest dich weiterbilden? Du hast schon einen Kurs oder Lehrgang gefunden, den du dir aber nicht leisten kannst? Oder du möchtest dich zum Thema Weiterbildungsangebote beraten lassen? In jedem Fall bist du bei der Bildungsprämie richtig. Seit Dezember 2008 zahlt sich die Weiterbildung auch im wörtlichen Sinn aus – mit der Bildungsprämie. Denn wenn du einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar besuchen willst, um im Beruf ein Stück voran zu kommen, erhältst du einen Prämiengutschein – es gibt also Bares vom Staat. Der Prämiengutschein kann für dich bis zu 500,- Euro Wert sein.
Infos unter: www.bildungspraemie.info
Bundesagentur für Arbeit – Bildungsgutschein
Unsere Schule ist ein anerkannter Bildungsträger bei der Bundesagentur für Arbeit und als zertifizierter Bildungsträger nach AZWV berechtigt, Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit anzunehmen. Die Agentur kann sowohl die Schulgebühren als auch die Kosten für deinen Lebensunterhalt übernehmen.
ACHTUNG: Nur möglich für die Nachqualifikation Physiotherapie sowie Masseur und med. Bademeister.
Um die Möglichkeiten einer Förderung zu erfragen, wende dich bitte an deinen zuständigen Arbeitsvermittler bei der Bundesagentur für Arbeit oder der Arbeitsgemeinschaft für Grundsicherung (ARGE).
Infos unter: www.arbeitsagentur.de
Steuern / Finanzamt
Schulgeldzahlungen können als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG berücksichtigt werden.
Ab dem Jahr 2012 wird der Sonderausgabenabzug von 4.000 Euro auf 6.000 Euro erhöht. Die Erhöhung ist im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Verbot des Abzugs von Studienkosten als Werbungskosten zu sehen. Bei Eheleuten gilt diese Begrenzung für jeden Ehegatten. Zu den Aufwendungen zählen auch Kosten für eine auswärtige Unterbringung (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG).
Damit werden Kosten für die erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium (Universität, Fachhochschule) nur bis zu 6.000 Euro (ab dem Jahr 2012) als Sonderausgaben berücksichtigt. Kosten für Maßnahmen zur Weiterbildung nach diesem Abschluss sind in voller Höhe als Werbungskosten (Kosten der Fortbildung) absetzbar. Dazu gehört auch der Sonderfall: Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses.In diesem Fall stellen die Kosten für das Studium voll absetzbare Werbungskosten dar.
www.finanzamt.de